Karte 1618

Stände

Stände sind die geschlossenen, abgegrenzten Schichten einer hierarchisch gegliederten Gesellschaft (Ständegesellschaft), die jeweils durch ihre Abstammung (Geburt), durch ihre besonderen Rechte, Pflichten, Privilegien und gesellschaftlichen Funktionen (Beruf) gekennzeichnet sind und sich voneinander durch ihre soziale Position (ihren gesellschaftlichen Rang) unterscheiden, auch durch ihre Lebensführung und ihre politischen Anschauungen (Standesethik). Ständegesellschaften finden sich in allen höherentwickelten vorindustriellen Gesellschaften und besonders ausgeprägt im europäischen Mittelalter bis zum Ende des Feudalismus. Die mittelalterliche Ständeordnung beruhte auf der grundlegenden Unterscheidung von Freien und Unfreien, Herrschenden und Dienenden. Dementsprechend gab es nur 2 Stände, Adel und Klerus, während das Volk, weil ihm keine politische Partizipation zukam, zwar de facto ein Stand war, sich aber nicht als solcher darstellen konnte. Die Unterscheidung zwischen Bürgern und Bauern wurde erst im Spätmittelalter getroffen; es war das Bürgertum, das sich aufgrund seiner wachsenden wirtschaftlichen Macht als „dritter Stand“ etablierte, während die Bezeichnung „vierter Stand“ für die Arbeiterschaft und die mit der Industrialisierung verbundene „soziale Frage“ noch vor dem Ende der Monarchie den Rahmen der Ständegesellschaft bereits überstieg und auf ein neues Gesellschaftsmodell verwies. Heute wird die Bezeichnung Stände für traditionelle und relativ geschlossene Berufs- und Wirtschaftsgruppen gebraucht, die gesellschaftliche Privilegien oder Sonderstellung haben oder beanspruchen und überwiegend konservativ orientiert sind, wie etwa Adel und Kirche, Ärzte und Richter, aber auch der Bauernstand, jede Gruppe auf ihre Weise.