Karte 1803

Johann David Ludwig Yorck Graf von Wartenburg

geboren26.07.1759 in Potsdam

gestorben10.4.1830 in Klein Oels

Offizier

Generalfeldmarschall

Der spätere Feldmarschall Graf von Wartenburg wurde als Sohn des Kapitäns ( Hauptmann ) einer Infanteriekompanie Dawid Jonatan Jark von Gostkowski und der bürgerlichen Mutter geb. Plug geboren. Erst Johann David änderte "Jark" in "York" (die Schreibweise Yorck entstand erst später), das kaschubische "von Gostkowski" ließ er weg.
Nachdem der Vater nach 43 Jahren und der Teilnahme an vielen blutigen Schlachten des Siebenjährigen Krieges als Kriegsinvalide entlassen wurde, trat der Sohn Johann David ebenfalls in die preußische Armee ein. Mit 13 Jahren wurde er Junker in einem Infanterieregiment. 1777 wird er dann mit 18 Jahren Secondeleutnant. Während des letzten Feldzuges Friedrichs des Großen 1778/79, gab es für den jungen Offizier keine Gelegenheit sich auszuzeichnen. Statt dessen opponierte er gegen einen Kapitän, der im Verdacht stand, sich unrechtmäßig bereichert zu haben. Aufgrund dieser Insubordination wurde York zu einem Jahr Festungshaft verurteilt. Hier zeigte sich schon seine Eigenständigkeit und Willenskraft, auch gegenüber Vorgesetzten, die ihn in Zukunft charakterisierten und die ihn befähigte eigenmächtig die Konvention von Tauroggen zu schließen.
Nach dem Verbüßen seiner Strafe gelang es York zunächst nicht eine Wiedereinstellung in die preußische Armee zu erreichen. Durch eine Empfehlung des Prinzen von Preußen erlangte er aber 1781 den Posten eines Kapitäns in der niederländischen Armee. Mit dieser ging er nach Kapstadt und machte 1783/84 einen Feldzug in Ostindien mit. Diese Zeit, in der er auf sich allein gestellt war, formte seine Persönlichkeit nachhaltig. 1786 stellte er sich nochmals in Potsdam beim alten König vor, der seine Wiedereinstellung aber nochmals ablehnte. Erst nach einem weiteren vergeblichen Versuch bei Friedrich Wilhelm II. wurde er 1787 als Kapitän wieder in preußische Dienste genommen. Während des polnischen Feldzuges 1794 bewährte sich York in einem Maße, dass König Friedrich- Wilhelm II. auf ihn aufmerksam wurde und ihm ein eigenes Bataillon verlieh. 1799 wird er zum Kommandeur eines Jägerregimentes ernannt. Obwohl ihm diese Aufgabe nicht sonderlich gefiel, er bat mehrmals vergeblich um seinen Abschied, formte er aus seinem Regiment einen hervorragenden Kampfverband. Seiner eigenen Angabe zufolge lag ihm nicht daran seine Männer wie „ wilde Tiere nach Musik „ abzurichten, sondern mitdenkende und selbsttätige Soldaten auszubilden, die das zerstreute Gefecht beherrschten. In dieser Zeit war das kein selbstverständlicher, geschweige denn üblicher Vorsatz. Während des Krieges gegen Napoleon von 1806 führte er die Vorhut des Herzogs von Weimar. Als die Nachricht von der Katastrophe der Doppelschlacht von Jena und Auerstedt eintraf, zog sich dieser Verband durch den Harz zurück und vereinigte sich mit dem Korps Blücher. York erhielt den Auftrag, den Abmarsch Blüchers nach Norden zu decken und führte dazu bei Altenzaun 1806 ein Gefecht, in dessen Verlauf er alle französischen Angriffe abschlagen und sogar noch zum Gegenangriff übergehen konnte. Hier machte sich die fortschrittliche Ausbildung seiner Männer bezahlt. Später stand er mit Blücher bei Lübeck. Dort wurde York in Straßenkämpfen in der Stadt verwundet und von den Franzosen gefangen genommen. 1807 wurde er dann zum Generalmajor befördert. Der König übertrug ihm der den Befehl über das Hilfskorps, zu dem sich Preußen in einem Bündnis mit Frankreich verpflichtete. An der Spitze seines Korps nahm York am unglücklichen Rußlandfeldzug Napoleons teil. Nach dem Rückzug der Großen Armee Napoleons und deren Zerschlagung war das preußische Korps von den Franzosen abgeschnitten. In dieser Situation entschloß sich York, entgegen seinem Auftrag und ohne Wissen seines Königs eine Übereinkunft mit den Russen zu treffen. In der Konvention von Tauroggen vom 30.12.1806 sicherte er die Neutralisierung seiner Truppen unter der Bedingung zu, dass Rußland den Krieg gegen Frankreich weiterführen würde, bis Preußen und Europa von der französischen Besetzung befreit seien. Im Gegenzug griff das preußische Korps nicht in die französisch- russischen Kämpfe ein, bis die Konvention vom preußischen König gebilligt wurde.
Zunächst jedoch verwirft Friedrich- Wilhelm III. den Vertrag, da er einen Bruch des französisch- preußischen Bündnisses bedeutete. Erst unter dem Druck der Öffentlichkeit stimmte er dem Bündniswechsel zu. Eine Kommission prüfte die Konvention und sprach York von allen Vorwürfen ob seiner Eigenmächtigkeit frei. Mit der Konvention von Tauroggen gab York den Anstoß zu den Befreiungskriegen und der Erhebung Preußens gegen Frankreich.
Seine große taktische Begabung zeigte York während des folgenden Krieges gegen Napoleon. 1813, als er bei Wartemburg gegen den französischen Widerstand den Elbübergang errang und so Napoleon zwang von der Elblinie abzurücken, die diesem zuvor immer wieder Schutz bot. Für diese Leistung wurde von York dann der Ehrenname Yorck Graf von Wartemburg vom preußischen König verliehen. Während des ersten Tages der Völkerschlacht von Leipzig trug das Korps Yorck die Hauptlast der Kämpfe bei Möckern. Doch nicht nur Siege waren ihm beschieden, auch Niederlagen hatte Yorck zu verantworten. Die schwere Niederlage des russischen Generals Sacken bei Montmirail 1814 ging auf das Konto Yorcks, da er nicht rechtzeitig eingriff. Nach der Beendigung des Krieges wird Yorck Graf von Wartemburg zum Oberbefehlshaber in Schlesien ernannt.
In den Feldzug gegen den zurückgekehrten Napoleon, der mit der Schlacht von Waterloo 1815 endete, griff er aber nicht mehr aktiv ein. Am 26.12.1815 nahm Yorck seinen Abschied und erhielt 1821 noch den Titel eines Generalfeldmarschalls.

Johann David Ludwig Graf Yorck von Wartenburg