Karte 1922

Reichswehr

Mit dem Wehrgesetz vom 23.03.1921 wurde die Reichswehr geschaffen. Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg wurde der Weimarer Republik lediglich eine Armee von 100 000 Mann, davon 4000 Offiziere, zugestanden. Alle modernen Waffen, wie Flugzeuge, Panzer, U- Boote oder Schlachtschiffe waren der neuen Reichswehr verboten. Auch ein Generalstab war ihr untersagt. Aus der Not eine Tugend machend wurde die Reichswehr zu einer hochprofessionellen Truppe, deren Soldaten sich mindestens auf 12 Jahre verpflichten mußten.

Da man schon für die Zukunft plante, wurden alle Angehörigen der Reichswehr so ausgebildet, das sie auch höhere Führungspositionen einnehmen konnten, als es ihrem Dienstgrad entsprach. Während der Wiederbewaffnung Deutschlands und der Aufstellung der Wehrmacht 1935, ging aus der Reichswehr die Masse des Führerkorps hervor. Mittels geheimer Abkommen mit Rußland erprobte und entwickelte man in dort die verbotenen Waffen, wie Panzer und Flugzeuge und deren Einsatzgrundsätze. In der Tradition schloss man an die alte kaiserliche Armee an und suchte sich von der Republik abzugrenzen. Die Soldaten der Reichswehr besaßen kein Wahlrecht. Die Armee der Weimarer Republik wurde zu einem Staat im Staate und war politisch nur schwer zu kontrollieren. Die Reichswehrführung verhielt sich in Zeiten der Krise der Republik zurückhaltend und griff nicht zum Schutz der Republik ein, ( Kapp- Putsch 1920). Sie war allerdings auch nicht aktiv gegen die Republik tätig. Besonders der Chef der Heeresleitung von 1920 bis 1926, General Hans von Seeckt, prägte die Reichswehr nachhaltig.

Unter Seeckt übertraf der Anteil der adligen Offiziere als Repräsentanten des monarchistischen Systems sogar noch denjenigen der kaiserlichen Armee. Man wartete auf die Überwindung der Demokratie, die man als Grundübel ansah, und war deshalb um so mehr bereit, 1933 den Nationalsozialismus mitzutragen, wie dieser den Zielen der Reichswehrführung nach einem autoritären Staat, Aufrüstung, allgemeiner Wehrpflicht und Revidierung des Versailler Vertrages, nachkam.