Karte 1803

Deutscher Zollverein

Ihm voraus ging das Preußische Zollgesetz von 1818, das niedrige preußische Zolltarife im Aussenhandel festlegte, und die 1828 gegründeten Vorläufer Preußisch-Hessischer Zollverein, Bayerisch-Württembergischer Zollverein und Mitteldeutscher Handelsverein, die sich 1834 zum Deutschen Zollverein zusammenschlossen, den preußischen Zolltarif anerkannten und freien Warenverkehr untereinander vereinbarten. Mitglieder waren unter Führung Preußens: Hessen-Darmstadt, Bayern, Württemberg, Kurhessen, Sachsen, Thüringen, denen 1835 Baden, Nassau und Frankfurt am Main, 1842 Braunschweig und Lippe, 1854 Hannover und Oldenburg folgten. Hauptorgan war bis 1866 die jährliche Generalkonferenz der Bevollmächtigten der Mitgliedsstaaten, Preußen vertrat den Verein nach aussen. Fern blieben dem Zollverein die Hansestädte, die ihre überseeischen Handelsbeziehungen anders besser vertreten sahen. Österreich plante nach 1848 einen eigenen protektionistisch orientierten Zollverein, der ganz Mitteleuropa umfassen und die handelspolitische Vormacht Preußens im Deutschen Bund brechen sollte, konnte sich jedoch gegen das auch industriell stärkere Preußen nicht behaupten. Nach dem Sieg Preußens gegen Österreich im Deutschen Krieg 1866 bildete der dem Deutschen Bund folgende Norddeutsche Bund wiederum eine eigene Zollunion, dem 1867 auch die süddeutschen Staaten beitraten. Es wurden ein allgemein zu wählendes Zollparlament und ein Zollbundesrat eingerichtet. In dieser Form bestand der Deutsche Zollverein bis zur Reichsgründung 1871, mit der verfassungsrechtlich eine wirtschaftliche Einheit hergestellt wurde und den Verein überflüssig machte.

Begründer des Deutschen Zollvereins

Begründer des Deutschen Zollvereins